Texterörterung
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Arbeitsanweisungen
- Geben Sie die Kerngedanken des folgenden Textes wieder.
- Setzen Sie sich mit ihnen kritisch auseinander unter
Einbeziehung des Artikels 16a GG.
- Legen Sie Ihren Standpunkt begründet dar.
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Einwanderung
statt Zuwanderung
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Zu viele
Ausländer missbrauchen das Asylrecht |
von Bassam
Tibi |
BASSAM TIBI
Der 56-jährige Politik-
wissenschaftler lehrt
seit 1973 an der
Universität Gottingen.
Er ist Autor der Ver-
öffentlichung "Europa
ohne ldentitat? Die
Krise der multikultu-
rellen Gesellschaft"
(Siedler) |
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Ein Schulleiter aus Berlin-Kreuzberg
gab während einer Tagung der
SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung
an, eines der Probleme bei der In-
tegration von Kindern ausländischer
Zuwanderer sei, dass die Eltern. sehr
oft Sozialhilfeempfänger seien. Die
ausländischen Schüler hätten nach
Schulabschluss oft dauerhaften Emp-
fang von Sozialhilfe als Zukunft vor
Augen. Ein Grund dafür sei, dass sie
meistens in ihrem Ghetto-Milieu auf-
wachsen und die Schule hier einen
geringen Einfluss hat. Ein Berliner
Richter berichtet gleichzeitig über
die "ausschließlich von arabischen
Jugendlichen aus dem Libanon ver-
übten gewaltsamen Supermarktüber-
fälle". Ein anwesender libanesischer
Wissenschaftler klassifizierte diese
Einwanderer als vormalige Slumbe-
wohner, die während des Bürgerkriegs illegal
durch Schieberbanden über OstberIin nach
Deutschland gekommen seien. Sie kämen
aus der untersten Schicht der libanesischen
Gesellschaft und seien oft Analphabeten. Der
Richter war erstaunt darüber, dass manchmal
sogar libanesische Straftäter - auch nach il-
legaler Zuwanderung - eingebürgert worden
sind, obwohl sie lange Strafregister aufweisen.
Bei der Veranstaltung der Stiftung folgte
man der von Bundespräsident Johannes Rau
in seiner Berliner Rede formulierten Auffor-
derung, "eine breite öffentliche Debatte" über
Einwanderung zu führen. Inzwischen ist man
Deutschland so weit, anzuerkennen, dass
dieses Land faktisch ein Einwanderungsland
geworden ist. Auch Bundesinnenminister
Otto Schily (SPD) fordert eine Steuerung der
Einwanderungspolitik. Rational gedacht, be-
deutet Steuerung, vorwiegend qualifizierte
Fachkräfte als Migranten auszuwählen, die
von der deutschen Gesellschaft und Wirtschaft
benötigt werden.
Die Statistik zeigt, dass eine - mangels
Ein-
wanderungsgesetz - wildwüchsige Zuwande-
rung stattfindet, bei der die Zahl der Sozial-
hilfeempfänger ansteigt. Im Jahr 1967 waren
die ins Land geholten "türkischen Gastarbei-
ter" vorwiegend erwerbstätig, und Ausländer
bekamen nur 1,3 Prozent des Sozialhilfe-
budgets. 30 Jahre später, 1997, waren es 20,7
Prozent, Tendenz steigend. 1998 betrug der
Anteil 23,3 Prozent, obwohl Ausländer nur
sieben Prozent der Bevölkerung ausmachten.
Für integrierte Ausländer ist das ein Ärgernis,
weil der Anstieg der Sozialhilfeempfänger
unter den Zuwanderern die Fremdenfeind-
lichkeit intensiviert. Die integrierten und er-
werbstätigen Ausländer, die dieses Land mit
aufgebaut haben, mögen nicht mit diesen in
einen Topf geworfen werden.
Wie können Politiker aus der Vergangenheit
lernen? Durch Steuerung der Zuwanderung
und deren Umwandlung in Einwanderung.
Der Unterschied zwischen den beiden Be-
griffen: Zuwanderung ist völlig unreguliert.
Sie findet ohne gesetzlichen Rahmen und
ohne Steuerung statt. Einwanderung dagegen
wird durch das Gesetz geregelt und folgt einer
Zielsetzung.
Die wildwüchsige Zuwanderung nach
Deutschland lief bisher über das Asylrecht.
Der vom Bundespräsidenten in der Berliner
Rede mit vier Prozent angegebene Anteil der
anerkannten Asylanten zeigt, dass 96 Prozent
der Asylbewerber Zuwanderer und keine
politisch Verfolgten sind. In der Diskussion
bei der Ebert-Stiftung wurde deutlich, dass
die auf diese Weise Zugewanderten meistens
nicht genügend ausgebildet, ja sogar Anal-
phabeten sind. Natürlich gibt es in Deutsch-
land Diskriminierung und Rassismus - dies
sogar zunehmend. Aber allein damit kann
man nicht erklären, dass bestimmte Zuwan-
derer auf Dauer arbeitslos und Sozialhilfe-
empfänger bleiben. Jugendarbeitslosigkeit
bei Zuwanderem hängt auch damit zusam-
men, dass sie kaum eine Berufsqualifikation
haben, ja - auf Grund schlechter Sprach-
kenntnisse - selbst einfache Arbeiten nicht
verrichten können.
Die Erkenntnis, dass ein Eiwanderungs-
gesetz erforderlich ist, bleibt nicht nur in-
konsequent, sondern auch wertlos, wenn sie
nicht mit der Einsicht verbunden wird, dass
Artikel 16a Grundgesetz an europäische
Standards angepasst werden muss, um einen
Missbrauch des Asylrechts als Hintertür für
Zuwanderung zu unterbinden. |
© FOCUS 38/2000
Material
Anmerkung: Professoren, die nicht
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten diese bei ihrer Berufung auf den
Lehrstuhl einer deutschen Universität. 12% der Bevölkerung Syriens sind Christen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 16a [Asylrecht]
(1) Politisch Verfolgte genießen
Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des
Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der
Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden
durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des
Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen
eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt
werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen
politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung
noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird
vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er
nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung
politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den
Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder
als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann
eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere
ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die
unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren
Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für
die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von
Asylentscheidungen treffen.
Tibi erläutert "Leitkultur"
Berlin. (dpa)
Der Göttinger Politologe Bassam Tibi hat den von ihm geprägten Begriff der
"Leitkultur" erläutert. "Dazu zähle ich die Grundrechte, eine Trennung
zwischen Religion und Politik, individuelle Menschenrechte und religiösen
Pluralismus", sagte Tibi gestern in einem Interview. Der in Syrien geborene
Politologe hatte den Begriff vor zwei Jahren in seinem Buch "Verordnete
Fremdenliebe" benutzt. CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz hatte ihn übernommen und
für seine Äußerung, Ausländer müssten sich der "deutschen Leitkultur"
anpassen, scharfe Kritik geerntet.
Tibi sagte, wer in Deutschland
leben wolle, dürfe sich nicht auf eine Kultur oder Religion berufen, um die Werte des
Grundgesetzes abzulehnen. Der Politologe gilt als Kritiker einer multikulturellen
Gesellschaft, die durch falsch verstandene Toleranz Fundamentalismus und Unfreiheit
erstarken lasse. Er glaubt, dass eine islamische Infiltration Europas droht.
Merz verteidigte unterdessen
seine Forderung. Die Ausländer müssten die "Regeln des Zusammenlebens in
Deutschland respektieren".
© Mannheimer Morgen
27.10.2000
Arbeitsgrundlage für die
Zuwanderungs-Kommission der CDU Deutschlands
Hier kann man das Dokument als ".doc" - Datei (MS Word) - Größe 39
KB - herunterladen.
Lösungsvorschlag von Ingo FALK
"Einwanderung statt Zuwanderung"
- unter diesem Titel erschien im Nachrichtenmagazin FOCUS in Ausgabe 38/2000 ein Artikel
des renommierten Politologen Bassam Tibi mit dem Grundtenor, dass "zu viele
Ausländer das Asylrecht missbrauchen". Der 56-jährige Autor, selbst nicht deutscher
Abstammung, lehrt seit 1973 an der Universität Göttingen Politikwissenschaften und hat
unter anderem die Veröffentlichung "Europa ohne Identität? Die Krise der
multikulturellen Gesellschaft", erschienen im Siedlerverlag, verfasst.
Einleitend (Zeilen 1 -
35) berichtet Herr Tibi von einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung, die der
Aufforderung von Bundespräsident Rau, "eine breite öffentliche Debatte" über
Einwanderung in Gang zu setzen, folgte. Er führt hierbei Beispiele von Berichten mehrerer
Tagungsteilnehmer an, die zum Ausdruck brächten, dass zunehmend niedrig gebildete
Zuwanderer aus unteren sozialen Schichten einer erfolgreichen Integration nicht fähig
seien. Desweiteren stellt er ein Umdenken in der deutschen Gesellschaft in Bezug auf die
Tatsache, dass Deutschland "faktisch ein Einwanderungsland" (Zeile
37) sei, fest und beruft sich dabei auf Bundesinnenminister Schily, der bereits
"eine Steuerung der Einwanderungspolitik" (Zeile 39f.)
gefordert habe (Zeilen 36 - 40). Hiernach präzisiert der Autor,
dass darunter eine Auswahl der Zuwanderungswilligen nach ihrer beruflichen Qualifikation
zu verstehen sei (Zeile 41f.). Der Politologe führt im Folgenden
(Zeilen 45 - 55) aus, dass eine unkontrollierte Zuwanderung
bereits in der Vergangenheit zu einer Veränderung der Sozialstruktur der in Deutschland
lebenden Ausländer geführt habe und macht dies an einem statistischen Anstieg des
Ausländeranteils an den Sozialhilfekosten fest. Als unmittelbare Folge sieht er die
Diskriminierung von Ausländern insgesamt, die vor allem den "integrierten
Ausländern" (Zeile 56) ein zunehmendes Ärgernis sei (Zeilen 56 - 62). Der Politkwissenschaftler hält in seinen weiteren
Ausführungen ein Einwanderungsgesetz für die einzige Lösung (Zeilen
63 - 71), welches vor allem das bisher gültige verfassungsmäßige Grundrecht auf
Asyl nicht aussparen dürfe (Zeilen 72 - 78) und nimmt noch einmal
Bezug auf die Auswirkungen für den deutschen Sozialstaat (Zeilen 79 -
92). Abschließend stellt Bassam Tibi die Aufrechterhaltung des Artikels 16a des
Grundgesetzes, in dem das Asylrecht geregelt ist, auch im Hinblick auf die europäische
Dimension der Problematik in Frage (Zeilen 36 - 40).
Klar ist, dass das individuelle Grundrecht
auf Asyl, welches in der deutschen Verfassung aus historischen Gründen verankert ist, in
seiner Tragweite sicher einzigartig in der Welt und vor allem in Europa ist. Die
Bundesrepublik Deutschland ist seit jeher ein beliebtes Ziel von Menschen, die vor
politischer Unterdrückung oder wirtschaftlicher Not flüchten. Im Rahmen humanitärer
Hilfe für Krisengebiete, wie zuletzt der Balkan, hat Deutschland stets eine
überproportional hohe Zahl an Flüchtlingen, insbesondere im europäischen Vergleich,
aufgenommen. Während der Bundesrepublik in Zeiten des kalten Krieges in diesem
Zusammenhang vor allem die Rolle des "Leuchtturms in der Brandung" zukam und
deshalb auch die moralische Unterstützung der westlichen Bündnisländer sicher war,
stellt sich die Lage heute völlig anders dar. Der "real existierende
Sozialismus", vor dem viele Menschen flüchteten und der ein unbedingtes Festhalten
an dem uneingeschränkten Recht auf politisches Asyl erforderte, ist in dieser Form nicht
mehr vorhanden. Stattdessen sieht sich das wiedervereinigte Deutschland, dessen inneres
Zusammenwachsen ohnehin große Kraftanstrengungen erfordert, im Zuge der Globalisierung
einem harten Wettbewerb der westlichen Volkswirtschaften um nachhaltigen Wohlstand
ausgesetzt. Unter diesem Gesichtspunkt und wenn man zusätzlich die absehbaren Folgen der
ungünstigen demografischen Entwicklung berücksichtigt, scheint es legitim, die bisherige
Asylpraxis durch eine regulierte Zuwanderung zu ersetzen, die neben humanitären auch die
volkswirtschaftlichen Interessen Deutschlands einbezieht. Eine Abstimmung dieser
Richtlinien mit unseren europäischen Nachbarn muss sich dabei geradezu aufdrängen.
Herr Tibi greift in seinem Artikel
zunächst Stichworte auf, die ihm die Teilnehmer der von ihm erwähnten Tagung liefern. Er
begründet die Tatsache, dass viele heute nach Deutschland zuwandernde Menschen hier mehr
und mehr ein "Ghetto-Milieu" (Zeile 12) bildeten, mit
der sozialen Herkunft dieser Zuwanderer in ihrem Heimatland, in dem diese nicht selten
"Slumbewohner" (Zeile 21f.) oder gar
"Analphabeten" (Zeile 26) seien und vor allem einen
erhöhten Hang zur Kriminalität aufwiesen. Der Politologe folgert daraus, dass
Einwanderung in Zukunft unter qualitativen Gesichtspunkten einer "Steuerung" (Zeile 39f.) bedürfe und sieht sich hierin durch die aktuelle
öffentliche Debatte und die Äußerungen führender Politiker bestätigt.
Seine Formulierung "Rational gedacht,
bedeutet Steuerung, vorwiegend qualifizierte Fachkräfte als Migranten
auszuwählen,..." weckt jedoch die Erwartung beim Leser, dass er nun eine
differenzierte Betrachtung des Sachverhalts folgen ließe. Stattdessen führt er im
Anschluss wenig hilfreiche statistische Zahlen an, nach denen sich der Anteil von
Ausländern am Sozialhilfeaufkommen in den letzten 30 Jahren annähernd verzwanzigfacht
habe - wohlwissend, dass sich das Asylrecht zwischenzeitlich dahingehend gravierend
geändert hat, als Aufwendungen für Asylanten von einem ursprünglich eigenständigen
Budget inzwischen in die Sozialhilfe überführt worden sind, es andererseits
Asylberechtigten aber untersagt ist, eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Diese
Argumentationsweise entspricht jedoch bedauerlicherweise genau der von
rechtspopulistischen Demagogen, die damit nur Fremdenfeindlichkeit schüren wollen.
Überhaupt darf doch nicht unerwähnt
bleiben, dass eine "geregelte Einwanderung" (Zeile 69f.),
die sich ausschließlich an der Qualifikation der Migranten orientiert, letztlich gerade
den wirtschaftlich armen Herkunftsländern durch systematische Abwanderung von Eliten
schadet. Zu Recht wird eine solche Praxis von verschiedenen Persönlichkeiten überspitzt
als "menschenverachtend" bezeichnet, da sie im Grunde den Menschen nur nach
seinem volkswirtschaftlichen Nutzen beurteilt. Die sprachliche Nuancierung mit Hilfe der
Begriffe "Zuwanderung" und "Einwanderung" (Zeile
63ff.) kann hier das Fehlen einer differenzierten Auseinandersetzung mit der
Problematik seitens des Autors nicht kaschieren.
Die anschließend von Herrn Tibi aufgebaute
Argumentationskette birgt einen gravierenden Widerspruch in sich. Aus der Tatsache, dass
"96 Prozent der Asylbewerber Zuwanderer und keine politisch Verfolgten" (Zeile 76ff.) seien, leitet er eine hinreichende Begründung für die
Abschaffung des Asylrechts in seiner jetzigen Form ab und scheint dabei beispielsweise von
einem kürzlich von der CDU Deutschland veröffentlichten Arbeitspapier,
welches unter anderem einen ähnlichen Tenor enthält, bestätigt zu werden. Diese
Argumentation widerspricht sich jedoch selbst, denn Zuwanderer die nicht "politisch
Verfolgte" sind, besitzen ja eben gar kein "Asylrecht" und fallen somit
überhaupt nicht unter die Gruppe derer, denen der Schutz des Grundgesetzes der
Bundesrepublik vor Verfolgung gewidmet ist. Artikel 16a des Grundgesetzes findet auf diese
Personen nur in sofern Anwendung, als in Absatz 4 Richtlinien zum Umgang mit
"offensichtlich unbegründeten" (ebd.) Asylanträgen
formuliert sind, deren Umsetzung jedoch ausdrücklich durch Bundesgesetz zu bestimmen ist.
Nicht das Asylrecht ist also in Frage zu stellen, sondern die bisherige Praxis seiner
Durchsetzung. Die hierzu angebrachten Anregungen des Politikwissenschaftlers bleiben aber
wiederum aus. Gerade in diesem Zusammenhang wäre die von ihm angemahnte europäische
Harmonisierung und Zusammenarbeit besonders sinnvoll.
Als Fazit bleibt festzustellen, dass Herr
Tibi mit seinem Artikel einer dringend notwendigen Versachlichung der Diskussion einen
Bärendienst geleistet hat. Besonders vor dem Hintergrund, dass dieses Thema
voraussichtlich eine wichtige Rolle im kommenden Bundestagswahlkampf spielen wird, in dem
der Unmut der Wähler über die zweifellos bestehenden Integrationsprobleme
möglicherweise gegen die Zuwanderung insgesamt ausgespielt werden könnte, wäre eine
Entemotionalisierung der Debatte vor allem mit Argumenten aus Sicht der Wissenschaft
wünschenswert gewesen.
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