Erörterung
Thema:
Artikel 20a GG lautet:
"Der Staat schützt (...) in
Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen
der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und
Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Arbeitsanweisungen
- Erläutern Sie den Inhalt des Artikels 20a des Grundgesetzes
in eigenen Worten.
- Zeigen Sie auf, was Ihrer Meinung nach für die künftigen
Generationen schützenswert ist und welche Einschränkungen sich für die heutige
Generation daraus ergeben.
Material
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 20 [Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das
Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 20a [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
Der Staat schützt auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen
der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und
Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Lösungsvorschlag von Ingo FALK
Der Artikel 20a des Grundgesetzes der
Bundesrepublik wurde 1997 um einen wichtigen Zusatz ergänzt. In ihm wird der Umweltschutz
als Voraussetzung für menschliches Leben zum Staatsziel erklärt.
Zwar war die Notwendigkeit des
Umweltschutzes auch schon in früheren Jahrhunderten bekannt, sie wurde jedoch in der Zeit
der industriellen Revolution und vor allem auch während und unmittelbar nach den
Weltkriegen ignoriert. So hat hemmungsloser Raubbau an der Natur in dieser Zeit bereits
irreparable Schäden angerichtet.
dass die Natur unabdingbare Grundlage
menschlichen Lebens auch im Zeitalter der Hochtechnologie ist, leuchtet jedem ein, wenn
man bedenkt, dass beispielsweise Nahrungsmittel zum weit überwiegenden Teil aus
landwirtschaftlichen, das heißt in der Natur stattfindenden, Produktionen stammen. der
Sauerstoffhaushalt der Erde, der alles natürliche Leben - auch das menschliche - bedingt,
kann nur durch die reichhaltige Pflanzenwelt mit Hilfe der Photosynthese geregelt werden.
Es wird dem Menschen auch in absehbarer Zeit nicht gelingen, eine Selbstversorgung ohne
Hilfe der Pflanzenwelt sicherzustellen.
Da die natürliche Umwelt aus einem
Gleichgewicht von unermesslicher Vielfalt an Wesen und natürlicher Materie besteht, ist
klar, dass dabei ein Element das andere bedingt, das heißt, dass auf jeden Fall jedes
noch so unbedeutend erscheinende Lebewesen schützenswert ist und der Mensch nicht das
Recht hat, einzelne nach ihrer Wertigkeit auszuwählen, sondern auf Erhaltung jeder Art
bedacht sein muss.
Zum natürlichen Gleichgewicht gehören,
wie bereits erwähnt, aber auch die nicht lebendigen Elemente. Natürliche Rohstoffe
dienen allem Leben der Natur als Grundlage. Deshalb muss die Ablösung der einseitig auf
Verbrauch der Rohstoffe ausgerichteten Energiegewinnung der menschlichen Gesellschaft
durch erneuerbare, das heißt sich im Kreislauf befindende, Formen angestrebt werden.
Dadurch soll erreicht werden, dass der
Mensch wieder Teil des natürlichen Gleichgewichts wird und sich somit im Einklang mit der
Natur entwickelt. Leider haben bisher nur wenige Länder der Erde diese Ziele in ihre
Verfassung und Gesetzgebung aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass im Rahmen von
Initiativen, zum Beispiel über die Vereinten Nationen, diese äußerst positive
Entwicklung vorangetrieben werden kann.
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