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Erörterung

Thema:

Artikel 20a GG lautet:

"Der Staat schützt (...) in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Arbeitsanweisungen

  • Erläutern Sie den Inhalt des Artikels 20a des Grundgesetzes in eigenen Worten.
  • Zeigen Sie auf, was Ihrer Meinung nach für die künftigen Generationen schützenswert ist und welche Einschränkungen sich für die heutige Generation daraus ergeben.

Material

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 20 [Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 20a [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.


Lösungsvorschlag von Ingo FALK

Der Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik wurde 1997 um einen wichtigen Zusatz ergänzt. In ihm wird der Umweltschutz als Voraussetzung für menschliches Leben zum Staatsziel erklärt.

Zwar war die Notwendigkeit des Umweltschutzes auch schon in früheren Jahrhunderten bekannt, sie wurde jedoch in der Zeit der industriellen Revolution und vor allem auch während und unmittelbar nach den Weltkriegen ignoriert. So hat hemmungsloser Raubbau an der Natur in dieser Zeit bereits irreparable Schäden angerichtet.

dass die Natur unabdingbare Grundlage menschlichen Lebens auch im Zeitalter der Hochtechnologie ist, leuchtet jedem ein, wenn man bedenkt, dass beispielsweise Nahrungsmittel zum weit überwiegenden Teil aus landwirtschaftlichen, das heißt in der Natur stattfindenden, Produktionen stammen. der Sauerstoffhaushalt der Erde, der alles natürliche Leben - auch das menschliche - bedingt, kann nur durch die reichhaltige Pflanzenwelt mit Hilfe der Photosynthese geregelt werden. Es wird dem Menschen auch in absehbarer Zeit nicht gelingen, eine Selbstversorgung ohne Hilfe der Pflanzenwelt sicherzustellen.

Da die natürliche Umwelt aus einem Gleichgewicht von unermesslicher Vielfalt an Wesen und natürlicher Materie besteht, ist klar, dass dabei ein Element das andere bedingt, das heißt, dass auf jeden Fall jedes noch so unbedeutend erscheinende Lebewesen schützenswert ist und der Mensch nicht das Recht hat, einzelne nach ihrer Wertigkeit auszuwählen, sondern auf Erhaltung jeder Art bedacht sein muss.

Zum natürlichen Gleichgewicht gehören, wie bereits erwähnt, aber auch die nicht lebendigen Elemente. Natürliche Rohstoffe dienen allem Leben der Natur als Grundlage. Deshalb muss die Ablösung der einseitig auf Verbrauch der Rohstoffe ausgerichteten Energiegewinnung der menschlichen Gesellschaft durch erneuerbare, das heißt sich im Kreislauf befindende, Formen angestrebt werden.

Dadurch soll erreicht werden, dass der Mensch wieder Teil des natürlichen Gleichgewichts wird und sich somit im Einklang mit der Natur entwickelt. Leider haben bisher nur wenige Länder der Erde diese Ziele in ihre Verfassung und Gesetzgebung aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass im Rahmen von Initiativen, zum Beispiel über die Vereinten Nationen, diese äußerst positive Entwicklung vorangetrieben werden kann.


 

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